
FEIER DEN SOMMER DEINES LEBENS - ERSTE SAHNE FESTIVAL 2025 - LINE-UP. ///
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HÜNFELD ✖ HILDESHEIM ✖ DUDERSTADT
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-FAQ-
FRAGEN ✖ ANTWORTEN
Wenn ein “B” in deinem Schwerbehindertenausweis steht, ist der Eintritt für dich und deine Begleitperson kostenlos. Dazu müsst ihr euch mit Namen und Anschrift anmelden unter hello@erste-sahne-festival.de
Medikamente dürfen, sofern medizinisch notwendig und ein ärztlicher Nachweis vorhanden ist, mitgenommen werden.
Leider können wir aufgrund der örtlichen Gegebenheiten keine speziellen Plätze für Schwerbehinderte anbieten.
Du hast Fragen zu deinem Ticket, oder dein Ticket verloren? Wende dich bitte an unseren Support.
Eintrittskarten müssen derzeit nicht personalisiert sein.
Eine Stornierung von Eintrittskarten ist nicht möglich.
Sollte die Veranstaltung aufgrund von Corona Auflagen nicht stattfinden, wird dir der Eintrittskartenpreis zu 100% erstattet.
Wir suchen immer wieder motivierte Arbeitskräfte die uns an den verschiedenen Events und Standorten unterstützen. Wir stellen unsere Stellen immer auf unserer Seite online. Schau gerne vorbei!
Auf unseren Festivals sind folgende Gegenstände verboten und dürfen nicht mitgebracht werden: Waffen sowie grundsätzlich sämtliche Gegenstände, die potenziell einen Menschen verletzen könnten. Nicht erlaubt sind auch jegliche Getränke, Essen, Drogen, Taschen größer als A4, sowie Sprays.
Handykameras, einfache Digitalkameras und GoPros sind erlaubt. Professionelle Spiegelreflexkameras und gewerbliche Aufnahmen sind nicht erlaubt und müssen beim Veranstalter angemeldet werden.
Unsere Veranstaltungen sind ab 16 Jahren, wir können keine Ausnahmen machen. Vielen Dank für euer Verständnis.
Als deutliches Zeichen gegen Rassismus, Gewalt, Antisemitismus sowie jegliche Art der Diskriminierung ist es verboten: Kleidung zu tragen, deren Aufschrift oder Marke geeignet ist, Personen aufgrund ihrer Hautfarbe, Religion, Herkunft, Geschlechts oder sexuellen Orientierung zu diffamieren. Personen die gegen diese Vorschriften verstoßen, wird der Zugang zum Veranstaltungsgelände verwehrt. Dies gilt auch für Besucher die offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen stehen.